Allgemeine Informationen

Naturschutzgebiet Leiersmühle (Foto: Volker Barthel)

Ein Teil der Tier- und Pflanzenarten entlang der oberen Wupper gilt als gefährdet. Einige Arten, die Mitte des 19. Jahrhunderts dort noch entdeckt wurden, sind heute bereits verschwunden. In ganz Europa ist heute ein alarmierender Rückgang von Arten zu beobachten. Um die biologische Vielfalt von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen zu bewahren und wieder herzustellen, richtet die EU Schutzzonen ein.


Grundlagen für diese Schutzzonen sind die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat = Tierwelt-Pflanzenwelt-Lebensraum) von 1992 und die Europäische Vogelschutzrichtlinie von 1979. Für beide Richtlinien gibt es Arten oder Lebensräume, für die spezielle Schutzgebiete ausgewiesen wurden. An der Wupper kommen Arten Eisvogel, Wasseramsel, Groppe und Bachneunauge und sowie der Lebensraum „Erlen-Auwald“ vor. Gemeinsam sollen die Schutzgebiete ein zusammenhängendes System bilden – das sogenannten Netz Natura2000. Ziel ist es, dass die europäisch bedeutsamen Pflanzen, Tiere und Lebensräume einen günstigen Erhaltungszustand aufweisen. 


Viele FFH-Gebiete sind gleichzeitig auch Naturschutzgebiet. Naturschutzgebiete (NSG) dienen dem Schutz von Tier- und Pflanzenarten mit lokaler und regionaler Bedeutung.


Die Naturschutzgebiete (NSGs) werden im Rahmen der Landschaftsplanung von den Landkreisen ausgewiesen. Angemessene Gründe für eine Ausweisung  sind die Vorkommen von bestimmten Tier- und Pflanzenarten. Diese sind von lokaler und regionaler Bedeutung, jedoch nicht wie bei den FFH-Gebieten auf europäischer Ebene. So stehen beispielsweise die Ufer und Hänge der Wupper-Talsperre unter Naturschutz, sind aber keine FFH-Gebiete. 


In der Wupperaue kommen sowohl Naturschutz- als auch FFH-Gebiete vor.

 

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