Naturschutz in der Aue

Durch die Tendenz zu immer größeren landwirtschaftlichen Betrieben und der damit einhergehenden intensiven Nutzung der Flächen gehen artenreiche Wiesen zunehmend verloren. Eine naturschutzorientierte Nutzung ist für die Betriebe nicht wirtschaftlich genug. Als Ausgleich werden Landwirte, die ihre Wiesen und Weiden naturschutzgerecht nutzen, durch das Oberbergische Kulturlandschaftsprogramm (OKuLa) honoriert. Die OKuLa-Verträge kommen häufig auf  landwirtschaftlich ungünstigen Standorten (Hanglagen oder Auenbereichen) zum Einsatz. Solche Flächen kommen bei fast jedem Landwirt aufgrund der kleinflächigen Struktur des Bergischen Landes vor, so dass ein Teil der Betriebe OKuLa-Verträge abgeschlossen hat. Diese besondere Form der naturgerechten Bewirtschaftung ermöglicht den Erhalt artenreicher Wiesen, da viele Pflanzen, wie zum Beispiel die Kuckucks-Lichtnelke, nur auf diesem Weg zur Blüte kommen und aussamen können. Aber auch andere Lebewesen profitieren von der eingeschränkten Nutzung der Wiesen. Durch die späte Mahd bleibt der Lebensraum vieler Tiere, die auf die Pflanzen inklusive der Blüten und Stängel angewiesen sind, erhalten. Dazu zählt zum Beispiel der Aurorafalter, der nur so die Möglichkeit zur Entwicklung seiner Raupen hat.

 

Um den Lebensraum der Pflanzen und Tiere auf den Wiesen zu schützen, werden mit den Landwirten, die sich dem OKuLa-Programm anschließen, Vereinbarungen getroffen. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Mahd erst ab Mitte Juni erfolgen darf, damit die Pflanzen zur Blüte und Aussamung kommen können. Außerdem dürfen die gemähten Flächen nicht mit Gülle, sondern nur mit Mist in geringer Menge gedüngt werden. Für Flächen, die beweidet werden sollen, gilt eine Beschränkung der Anzahl von Nutztieren auf zwei Kühe oder drei Rinder jünger als zwei Jahre auf einem Hektar. Auf der Größe eines Fußballfeldes dürfen also nicht mehr als vier Kühe oder sechs Rinder stehen.

Wupperaue
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